Häufig gestellte Fragen

Wir versuchen unser Bestes zu geben, um eine Website zu erstellen, die den Bedürfnissen unserer Kunden zuvorkommt und diese erfüllt. Aus diesem Grund werden wir eine Liste häufig gestellter Fragen zusammenstellen. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns unter 09275-9800 oder kontakt@bestattungen-neumann.de.

Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger zu Hause gestorben ist?

Wenn noch kein Arzt da war, verständigen Sie zuerst einen Arzt. Er wird die Totenscheine ausstellen. Außerdem verständigen Sie ein Bestattungsunternehmen.

Was kann ich dann noch machen?

Sie können dem Verstorbenen behutsam die Augen schließen und die Hände falten. Hilfreiche Rituale sind die Uhr anhalten, eine Kerze anzünden, das Fenster etwas öffnen oder den Spiegel verhängen. Bevor Sie das Bestattungsinstitut anrufen, nehmen Sie sich die Zeit um in Ruhe Abschied zu nehmen, zu beten oder einfach einen Augenblick Ihren Gedanken nachzugehen.

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

Darf ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Ja. Sie können zum Beispiel den Sarg bemalen oder bekleben, oder etwa ein Sargtuch bemalen oder nähen. Auch die Urne können Sie gestalten: z.B. töpfern, aus Rattan flechten, bekleben, bemalen oder aus Holz drechseln.

Kann jemand, der Suizid begangen hat, kirchlich bestattet werden?

Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.

Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Statt dessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Geistlichen wenden.

Feuerbestattung - Katholiken

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist in der römisch - katholischen Kirche die Feuerbestattung der Erdbestattung gleichgestellt.

Feuerbestattung - wird der Sarg verbrannt?

Jeder Verstorbene wird einzeln mit seinem Sarg dem Ofen zugeführt. Die Einäscherung findet bei etwa 1.200 Grad Celsius statt und dauert ca. 90 Minuten. Anschließend wird die Holzasche das Sarges aussortiert und die Überreste des Verstorbenen in einer Urne versiegelt. Ein numerierter Schamottstein gewährt eine eindeutige Zuordnung der Asche.

Kann ich die Asche eines Verstorbenen im Wald bestatten lassen?

In vielen Bundesländern ist es möglich die Asche eines Verstorbenen in einem FriedWald (C) bestatten zu lassen.

Kann ich die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause nehmen?

Dies ist in Deutschland derzeit nicht möglich. In der Schweiz oder den Niederlanden ist das Bestattungsgesetz anders formuliert, so dass es in diesen Ländern gestattet ist.